Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Konditorei Siass | Allgemeine Geschäftsbedingungen
KONDITOREI SIASS
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für individuell gefertigte Torten, Frischwaren, Gutscheine und Shopprodukte
Vertragspartnerin: Mandy Pfaffinger – Konditorei Siass
Mirskofener Straße 7, 84098 Hohenthann, Deutschland
Telefon: 08784 9676067
E-Mail: office@siass-landshut.de
Website: www.siass.store
Stand: 21. Juli 2026
Dieses Dokument ist für die Verwendung auf der Website, in Angeboten und im Lexware-Kundencenter vorgesehen.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot gehen diesen Bedingungen vor.
Konditorei Siass | Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kurzüberblick
Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang.
Für individuell gefertigte und schnell verderbliche Waren besteht regelmäßig kein gesetzliches
Widerrufsrecht. Die freiwillige Stornierung richtet sich nach Ziffer 8.
Bei Lieferungen an Veranstaltungsorte endet die Verantwortung nach ordnungsgemäßer Übergabe
und Einlagerung in der vorgesehenen Kühlung gemäß Ziffer 9.
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Mandy Pfaffinger –
Konditorei Siass (nachfolgend „Siass“) und ihren Kundinnen und Kunden über individuell gefertigte Torten,
Backwaren, Süßwaren, Gutscheine, Cake Topper und sonstige Shopprodukte.
1.2 Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über die Website, den Onlineshop, das Lexware-
Kundencenter, per E-Mail, WhatsApp, telefonisch mit anschließender Bestätigung in Textform oder
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird.
1.3 „Kunde“ im Sinne dieser AGB ist sowohl ein Verbraucher gemäß § 13 BGB als auch ein Unternehmer
gemäß § 14 BGB. Soweit einzelne Regelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten, wird
ausdrücklich darauf hingewiesen.
1.4 Abweichende individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer späteren
Vereinbarung in Textform haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Anfragen, Angebote und Vertragsschluss
2.1 Eine Anfrage des Kunden ist unverbindlich. Auch Produktdarstellungen, Beispielbilder, Preisangaben
und Beiträge auf der Website oder in sozialen Medien stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot
dar.
2.2 Bei individuellen Bestellungen kommt der Vertrag zustande, sobald der Kunde das konkrete Angebot
von Siass innerhalb der dort genannten Frist in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, oder
über die Annahmefunktion im Lexware-Kundencenter annimmt. Eine ausdrückliche Auftragsbestätigung
durch Siass steht der Annahme gleich.
2.3 Im Onlineshop gibt der Kunde mit Absenden der Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Siass kann
dieses Angebot durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Versand der Ware annehmen.
2.4 Individuelle Tortenbestellungen sollten spätestens zehn Kalendertage vor dem gewünschten Liefer-
oder Abholtermin vollständig abgestimmt sein. Ein Anspruch auf Annahme einer Anfrage oder auf
Verfügbarkeit zu einem bestimmten Termin besteht erst nach Vertragsschluss.
2.5 Ausführliche Gestaltungskonzepte, Skizzen, Muster, Probedekorationen, technische Entwürfe oder
Testanfertigungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Sie können gesondert
berechnet werden.
3. Leistungsumfang und handwerkliche Einzelanfertigung
3.1 Maßgeblich für Art, Umfang und Ausführung der Bestellung sind das angenommene Angebot, die
Auftragsbestätigung und die zuletzt in Textform bestätigten Angaben.
3.2 Torten und Dekorationen werden handwerklich und überwiegend als Einzelstücke gefertigt.
Referenzbilder, Pinterest-Bilder, Skizzen und frühere Arbeiten dienen als gestalterische Orientierung. Eine
identische Kopie ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und technisch realisierbar vereinbart wurde.
3.3 Geringfügige, handwerklich übliche Abweichungen bei Form, Proportion, Anordnung, Modellierung,
Oberflächenstruktur und Dekoration stellen keinen Mangel dar, sofern der vereinbarte Gesamteindruck und
die vereinbarte Funktion erhalten bleiben.
3.4 Angaben zur Anzahl der Portionen sind Planungswerte auf Grundlage einer empfohlenen Stückgröße
und Schneidweise. Die tatsächlich erzielbare Stückzahl hängt insbesondere vom Anschnitt und der
Portionsgröße ab.
3.5 Bei natürlichen und saisonalen Zutaten können Farbe, Struktur und Geschmack leicht schwanken.
Solche rohstoffbedingten Schwankungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Produktart
eingehalten wird.
3.6 Torten können aus statischen oder dekorativen Gründen nicht essbare Bestandteile enthalten, zum
Beispiel Tortenstützen, Cakeboards, Drähte, Holzstäbchen, Blumenhalter oder Figurenunterbauten. Diese
sind vor dem Verzehr vollständig zu entfernen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass auch weitere
Personen, insbesondere die Location und die für den Anschnitt zuständigen Personen, hierüber informiert
werden.
4. Farben, Beschriftungen und digitale Vorlagen
4.1 Die Darstellung von Farben auf Smartphones, Tablets, Monitoren, Kameras und Ausdrucken ist
technisch abhängig vom jeweiligen Gerät, den Einstellungen, dem Druckverfahren und den
Lichtverhältnissen. Eine Farbtreue zu digitalen Bildern oder Bildschirmdarstellungen kann deshalb nicht
zugesichert werden.
4.2 Soll eine Farbe möglichst genau angenähert werden, muss der Kunde rechtzeitig eine physische
Farbprobe, zum Beispiel ein Stoffmuster oder eine Farbkarte, zur Verfügung stellen. Auch bei einer
physischen Vorlage ist eine vollkommen identische Farbwiedergabe nicht geschuldet, da
Lebensmittelfarben je nach Material, Untergrund, Feuchtigkeit, Temperatur und Licht unterschiedlich wirken
können.
4.3 Leichte Farbveränderungen während Lagerung und Kühlung sowie geringfügige Abweichungen
innerhalb der Möglichkeiten von Lebensmittelfarben stellen keinen Mangel dar.
4.4 Namen, Daten, Texte und Schreibweisen werden entsprechend der vom Kunden zuletzt freigegebenen
Vorlage umgesetzt. Der Kunde ist verpflichtet, die Schreibweise vor der Fertigung sorgfältig zu prüfen.
5. Preise, Kleinunternehmerregelung und Zahlung
5.1 Alle Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine
Umsatzsteuer ausgewiesen.
5.2 Lieferkosten, Versandkosten, Leihverpackungen, besondere Dekorationen, Blumen, Aufbauten, Drucke
oder sonstige Zusatzleistungen werden gesondert ausgewiesen, soweit sie nicht ausdrücklich im
Gesamtpreis enthalten sind.
5.3 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt: Bei Bestellungen unter 200 Euro kann der Betrag
bei Abholung oder Lieferung bar bezahlt oder vorab überwiesen werden. Bei Bestellungen ab 200 Euro ist
der Gesamtbetrag spätestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Liefer- oder Abholtermin
vollständig zu zahlen.
5.4 Ist eine Vorauszahlung vereinbart und geht diese trotz Fälligkeit und angemessener
Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig ein, darf Siass die weitere Vorbereitung oder Fertigung bis zur
Zahlung zurückstellen. Dadurch gefährdete Termine können nur im Rahmen der noch verfügbaren
Kapazitäten eingehalten werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5.5 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben versandfähige, nicht zum sofortigen Verbrauch bestimmte
Waren Eigentum von Siass.
5.6 Soweit nicht anders vereinbart, wird nach einer Hochzeitstortenberatung ein individuell gefertigtes
Verkostungsstück je geplantem Stockwerk bereitgestellt. Bei anschließender Beauftragung ist die
Verkostung im vereinbarten Gesamtpreis berücksichtigt. Kommt danach keine Bestellung zustande, werden
10 Euro je angefertigtem Verkostungsstück berechnet.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden und beigestellte Materialien
6.1 Der Kunde stellt alle für die Fertigung erforderlichen Informationen, Freigaben, Namen, Mengen,
Allergieangaben, Farbproben, Bilder, Blumen, Cake Topper oder sonstigen Materialien vollständig und zu
den vereinbarten Terminen bereit.
6.2 Werden erforderliche Informationen oder Materialien verspätet geliefert, darf Siass die Bestellung auf
Grundlage des zuletzt bestätigten Stands ausführen. Ist eine Umsetzung dadurch nicht mehr oder nur mit
Mehraufwand möglich, wird der Kunde informiert; notwendiger, vorab abgestimmter Mehraufwand kann
zusätzlich berechnet werden.
6.3 Vom Kunden bereitgestellte Blumen, Figuren, Topper, Behälter oder sonstige Gegenstände müssen
sauber, unbeschädigt und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein. Siass darf Gegenstände ablehnen,
wenn hygienische, lebensmittelrechtliche, statische oder sicherheitsbezogene Bedenken bestehen.
6.4 Für natürliche Qualitätsmängel, Verfärbungen, Welken oder Schäden an vom Kunden bereitgestellten
Materialien haftet Siass nur, soweit Siass diese schuldhaft verursacht hat. Dekorationsblumen und sonstige
nicht ausdrücklich als essbar gekennzeichnete Dekorationen dürfen nicht verzehrt werden.
6.5 Stellt der Kunde Bilder, Texte, Logos, Marken oder sonstige Vorlagen zur Verfügung, sichert er zu, dass
deren vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Siass darf Aufträge ablehnen oder die
Nutzung einer Vorlage verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Zulässigkeit bestehen.
7. Änderungen einer bestätigten Bestellung
7.1 Änderungswünsche zu Geschmack, Größe, Stückzahl, Design, Farbe, Beschriftung, Dekoration,
Zutaten, Lieferort oder Lieferzeit müssen in Textform mitgeteilt werden.
7.2 Änderungswünsche können bis spätestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Liefer- oder
Abholtermin berücksichtigt werden, soweit sie technisch möglich sind und die Produktionskapazität dies
zulässt. Ein Anspruch auf die gewünschte Änderung besteht erst nach Bestätigung durch Siass.
7.3 Änderungen können zu einer Anpassung des Preises führen. Siass teilt einen vorhersehbaren
Mehrpreis vor der Umsetzung mit.
7.4 Nach Ablauf der Änderungsfrist besteht kein Anspruch mehr auf Änderungen. Die Bestellung wird dann
nach dem zuletzt bestätigten Stand gefertigt. Eine Verringerung des Auftragsumfangs oder des
Auftragswerts gilt insoweit als Teilstornierung und richtet sich nach Ziffer 8.
8. Vertraglich eingeräumte Stornierung und Terminverlegung
8.1 Soweit bei individuell gefertigten oder schnell verderblichen Waren kein gesetzliches Widerrufsrecht
besteht, räumt Siass dem Kunden freiwillig die nachfolgende Möglichkeit zur Stornierung ein. Die
Stornierung muss in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei Siass.
8.2 Geht die Stornierung mindestens zehn volle Kalendertage vor dem vereinbarten Liefer- oder
Abholtermin ein, ist sie kostenfrei.
8.3 Geht die Stornierung neun bis fünf Kalendertage vor dem vereinbarten Termin ein, werden 50 Prozent
des vereinbarten Waren- und Leistungspreises als pauschalierter Schadensersatz berechnet.
8.4 Geht die Stornierung vier oder weniger Kalendertage vor dem vereinbarten Termin oder erst am Termin
selbst ein, werden 100 Prozent des vereinbarten Waren- und Leistungspreises berechnet, soweit keine
ersparten Aufwendungen oder anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten bestehen. Nicht angefallene
variable Lieferkosten werden nicht berechnet.
8.5 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Siass bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich
entstandenen Schadens vorbehalten. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den geschuldeten Betrag
angerechnet.
8.6 Eine Terminverlegung gilt grundsätzlich als Stornierung des ursprünglichen Termins und als neue
Bestellung. Kann Siass die Bestellung ohne wesentlichen Mehraufwand auf einen verfügbaren Ersatztermin
verschieben, kann abweichend hiervon eine individuelle Vereinbarung in Textform getroffen werden. Ein
Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
9. Lieferung und Übergabe an Veranstaltungsorte
9.1 Eine Lieferung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Lieferadresse, Ansprechpartner,
Zufahrt, Übergabeort und ein etwaiges Zeitfenster ergeben sich aus dem Angebot oder der
Auftragsbestätigung.
9.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Lieferadresse erreichbar ist, eine empfangsberechtigte Person
anwesend ist und bei kühlpflichtiger Ware eine geeignete, freie und zugängliche Kühlung vorhanden ist.
Verzögerungen durch fehlenden Zugang, fehlende Ansprechpartner oder ungeeignete Kühlmöglichkeiten
können zu angemessenen, tatsächlich entstehenden Mehrkosten führen.
9.3 Bei Lieferungen an Hochzeitslocations, Eventlocations, Gastronomiebetriebe oder sonstige
Veranstaltungsorte gilt die Ware als ordnungsgemäß übergeben, sobald sie an den vom Kunden benannten
oder erkennbar empfangsberechtigten Ansprechpartner übergeben und – soweit vereinbart und vorhanden
– in der vorgesehenen Kühlung der Location abgestellt wurde.
9.4 Bis zu dieser Übergabe ist Siass für die ordnungsgemäße Lieferung und Kühlung verantwortlich. Nach
der Übergabe liegen Lagerung, Kühlung, innerbetrieblicher Transport, Aufbau, Präsentation, Anschnitt und
Ausgabe im Verantwortungsbereich des Kunden beziehungsweise der Location.
9.5 Sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, umfasst eine Lieferung nicht den Aufbau auf dem
Tortentisch, das Anbringen kundenseitig bereitgestellter Dekorationen vor Ort, das Anschneiden,
Portionieren oder Servieren.
9.6 Ist bei der Anlieferung keine geeignete Kühlmöglichkeit vorhanden, darf Siass die Einlagerung
verweigern und die Ware an eine empfangsberechtigte Person übergeben oder nach Abstimmung wieder
mitnehmen. Hierdurch entstehende zusätzliche Aufwendungen können berechnet werden, soweit der
Kunde die fehlende Übergabemöglichkeit zu vertreten hat.
9.7 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang. Als vom Kunden benannter
Dritter kann insbesondere das zur Entgegennahme befugte Personal einer Veranstaltungslocation gelten.
10. Abholung, Transport und Lagerung nach der Übergabe
10.1 Bei Abholung ist die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Abholort entgegenzunehmen.
Der Kunde hat für einen geeigneten, ebenen, rutschfesten und ausreichend großen Transportplatz zu
sorgen.
10.2 Kühlpflichtige Ware ist nach der Übergabe grundsätzlich bei etwa 3 bis 5 °C, vor direkter
Sonneneinstrahlung, Wärme, Feuchtigkeit und starken Gerüchen geschützt aufzubewahren, soweit keine
abweichenden Hinweise erteilt werden.
10.3 Torten sind möglichst waagerecht, erschütterungsarm und nicht auf einem schrägen oder
nachgiebigen Fahrzeugsitz zu transportieren. Für Schäden, die nach der Übergabe durch unsachgemäßen
Transport, Wärme, fehlende Kühlung, Umsetzen oder sonstige Einwirkungen entstehen, haftet Siass nur,
wenn Siass diese Schäden zu vertreten hat.
10.4 Verspätete Abholung kann die Produktqualität beeinträchtigen. Siass bewahrt die Ware nur im
Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten auf. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
10.5 Werden Styroporboxen, Transportbehälter, Platten, Gestelle oder sonstige Gegenstände leihweise
überlassen, bleiben sie Eigentum von Siass und sind spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen sauber
und vollständig zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei schuldhaftem Verlust oder
schuldhafter Beschädigung kann der tatsächliche Wiederbeschaffungs- oder Reparaturaufwand berechnet
werden.
11. Frische, Haltbarkeit und Verzehr
11.1 Frischwaren werden für den vereinbarten Abhol-, Liefer- oder Veranstaltungstermin hergestellt. Sie
sind entsprechend den mitgeteilten Kühl- und Verzehrhinweisen zu lagern und möglichst zum
vorgesehenen Termin zu verzehren.
11.2 Nach dem Anschnitt, längerer Standzeit außerhalb der Kühlung oder einer Unterbrechung der
Kühlkette kann die Haltbarkeit deutlich verkürzt sein. Der Kunde ist für die Einhaltung der
lebensmittelgerechten Lagerung nach der Übergabe verantwortlich.
11.3 Bei Veranstaltungen im Freien oder hohen Temperaturen hat der Kunde einen schattigen, kühlen und
standsicheren Aufstellort zu gewährleisten. Wärmebedingte Veränderungen nach der Übergabe stellen
keinen Mangel dar, soweit sie nicht auf einer Pflichtverletzung von Siass beruhen.
12. Allergene, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsformen
12.1 Der Kunde muss Allergien, Unverträglichkeiten und sonstige besondere Anforderungen vor
Vertragsschluss vollständig und eindeutig mitteilen. Siass bestätigt, ob und in welchem Umfang eine
Umsetzung möglich ist.
12.2 In der handwerklichen Backstube werden unter anderem glutenhaltiges Getreide, Milch, Eier,
Schalenfrüchte, Erdnüsse, Soja und weitere kennzeichnungspflichtige Allergene verarbeitet. Trotz
sorgfältiger Reinigung und getrennter Arbeitsabläufe können unbeabsichtigte Spuren und Kreuzkontakte
nicht vollständig ausgeschlossen werden.
12.3 Für Personen mit schweren Allergien, Zöliakie oder einer medizinisch erforderlichen vollständigen
Allergenfreiheit ist die Herstellung nur geeignet, wenn Siass dies für den konkreten Auftrag ausdrücklich
bestätigt. Eine allgemein allergenfreie Produktionsumgebung besteht nicht.
12.4 Bezeichnungen wie „vegan“, „laktosefrei“ oder „glutenfrei“ beziehen sich, soweit nicht anders
vereinbart, auf die bewusst eingesetzten Zutaten beziehungsweise die Rezeptur. Eine Freiheit von
unbeabsichtigten Spuren kann nur zugesichert werden, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
12.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von Siass bereitgestellten Allergen- und Produktinformationen
an Gäste, Location und ausgebendes Personal weiterzugeben.
13. Gewährleistung und Reklamationen
13.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
13.2 Der Kunde sollte die Ware bei Übergabe auf erkennbare Abweichungen, Transportschäden und
Vollständigkeit prüfen. Offensichtliche Beanstandungen sollten möglichst unverzüglich und vor dem
Anschnitt oder Verzehr mit aussagekräftigen Fotos mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und
gegebenenfalls Abhilfe möglich ist. Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch diese Empfehlung
nicht eingeschränkt.
13.3 Die in diesen AGB beschriebenen, handwerklich, technisch oder rohstoffbedingt üblichen
geringfügigen Abweichungen stellen keinen Mangel dar, wenn die vereinbarte Beschaffenheit und der
vereinbarte Verwendungszweck im Wesentlichen eingehalten sind.
13.4 Veränderungen oder Schäden, die erst nach der Übergabe durch Dritte, unsachgemäße Lagerung,
Transport, Hitze, Feuchtigkeit, eigenmächtige Umbauten oder die Entfernung statisch notwendiger
Bestandteile entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Siass.
14. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
14.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit
kein gesetzlicher Ausschluss greift.
14.2 Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind
und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Kunden maßgeblich ist oder die
eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft
insbesondere individuell gestaltete Torten, personalisierte Backwaren, individuell angefertigte Cake Topper,
Beschriftungen, Figuren, Drucke und Sonderanfertigungen.
14.3 Ein Widerrufsrecht besteht außerdem nicht bei Waren, die schnell verderben können oder deren
Verfallsdatum schnell überschritten würde (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dies betrifft insbesondere frische
Torten, Sahneprodukte, Desserts und sonstige Frischwaren.
14.4 Für nicht personalisierte und nicht schnell verderbliche Waren sowie gegebenenfalls für Gutscheine gilt
die gesondert zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung. Eine technisch bereitgestellte Widerrufsfunktion,
etwa im Lexware-Kundencenter, begründet kein Widerrufsrecht, wenn dieses für den konkreten Vertrag
gesetzlich ausgeschlossen ist.
14.5 Die freiwillige vertragliche Stornierungsmöglichkeit für individuelle Bestellungen richtet sich unabhängig
vom gesetzlichen Widerrufsrecht nach Ziffer 8.
15. Haftung
15.1 Siass haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Siass nur für den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertrauen darf.
15.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von Siass.
15.4 Die Haftungsregelungen ändern nichts an den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und gelten nicht,
soweit zwingendes Recht entgegensteht.
16. Unvorhersehbare Ereignisse, Krankheit und Nichtverfügbarkeit
16.1 Wird die Herstellung oder Lieferung durch ein von Siass nicht zu vertretendes, bei Vertragsschluss
nicht vorhersehbares Ereignis wesentlich erschwert oder unmöglich, insbesondere durch schwere
Erkrankung, Unfall, behördliche Maßnahmen, längerfristigen Strom- oder Kühlungsausfall, Naturereignisse
oder vergleichbare Umstände, informiert Siass den Kunden unverzüglich.
16.2 Soweit zumutbar, kann Siass nach Abstimmung eine gleichwertige Ersatzlösung, einen Ersatztermin
oder die Einschaltung eines geeigneten Ersatzbetriebs anbieten. Eine Verpflichtung des Kunden zur
Annahme einer wesentlich abweichenden Lösung besteht nicht.
16.3 Ist die Leistung endgültig unmöglich oder wird der Vertrag aus einem sachlich gerechtfertigten Grund
beendet, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich erstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 15 und den gesetzlichen Vorschriften.
16.4 Werden einzelne Zutaten oder Dekorationselemente kurzfristig und unvorhersehbar nicht verfügbar,
stimmt Siass wesentliche Änderungen mit dem Kunden ab. Geringfügige, gleichwertige Anpassungen sind
zulässig, soweit sie den vereinbarten Charakter der Bestellung nicht beeinträchtigen und für den Kunden
zumutbar sind.
17. Fotos, Designs und Nutzungsrechte
17.1 Von Siass geschaffene Entwürfe, Fotos, Texte und Gestaltungskonzepte bleiben urheberrechtlich
geschützt. Eine gewerbliche Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe zur Nachfertigung ist ohne
Zustimmung nicht gestattet.
17.2 Siass darf die gefertigten Produkte fotografieren und Fotos für Portfolio, Website und soziale Medien
verwenden, sofern keine Personen und keine personenbezogenen oder eindeutig zuordenbaren
Veranstaltungsdaten erkennbar sind. Namen, private Fotos, vollständige Daten oder sonstige
identifizierende Elemente werden nur mit gesonderter Einwilligung veröffentlicht oder vor Veröffentlichung
unkenntlich gemacht.
17.3 Der Kunde kann der Nutzung auch anonymisierter Produktfotos bis zur Übergabe in Textform
widersprechen. Aus einem Widerspruch entstehen keine Nachteile für die Bestellung.
18. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der jeweils aktuellen
Datenschutzerklärung unter www.siass.store/datenschutzerklarung/. Die Verarbeitung von Bestell- und
Kontaktdaten erfolgt insbesondere zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags.
19. Verbraucherstreitbeilegung
Siass ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch
zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
nicht entzogen werden.
20.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Siass Gerichtsstand.
20.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen
Regelungen.
20.4 Änderungen dieser AGB gelten nur für künftig geschlossene Verträge, sofern nicht im Einzelfall
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Kontakt
Mandy Pfaffinger – Konditorei Siass
Mirskofener Straße 7, 84098 Hohenthann, Deutschland
Telefon: 08784 9676067
E-Mail: office@siass-landshut.de
Website: www.siass.store
