Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB)

Konditorei Siass  |   Allgemeine Geschäftsbedingungen

KONDITOREI SIASS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für individuell gefertigte Torten, Frischwaren, Gutscheine und Shopprodukte

Vertragspartnerin: Mandy Pfaffinger – Konditorei Siass

Mirskofener Straße 7, 84098 Hohenthann, Deutschland

Telefon: 08784 9676067

E-Mail: office@siass-landshut.de

Website: www.siass.store

Stand: 21. Juli 2026

Dieses Dokument ist für die Verwendung auf der Website, in Angeboten und im Lexware-Kundencenter vorgesehen. 

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot gehen diesen Bedingungen vor.


 

 

Konditorei Siass   |  Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kurzüberblick

Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang.

Für individuell gefertigte und schnell verderbliche Waren besteht regelmäßig kein gesetzliches 

Widerrufsrecht. Die freiwillige Stornierung richtet sich nach Ziffer 8.

Bei Lieferungen an Veranstaltungsorte endet die Verantwortung nach ordnungsgemäßer Übergabe 

und Einlagerung in der vorgesehenen Kühlung gemäß Ziffer 9.

1. Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Mandy Pfaffinger – 

Konditorei Siass (nachfolgend „Siass“) und ihren Kundinnen und Kunden über individuell gefertigte Torten, 

Backwaren, Süßwaren, Gutscheine, Cake Topper und sonstige Shopprodukte.

1.2 Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über die Website, den Onlineshop, das Lexware-

Kundencenter, per E-Mail, WhatsApp, telefonisch mit anschließender Bestätigung in Textform oder 

außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird.

1.3 „Kunde“ im Sinne dieser AGB ist sowohl ein Verbraucher gemäß § 13 BGB als auch ein Unternehmer 

gemäß § 14 BGB. Soweit einzelne Regelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten, wird 

ausdrücklich darauf hingewiesen.

1.4 Abweichende individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer späteren 

Vereinbarung in Textform haben Vorrang vor diesen AGB.

 

 

2. Anfragen, Angebote und Vertragsschluss

2.1 Eine Anfrage des Kunden ist unverbindlich. Auch Produktdarstellungen, Beispielbilder, Preisangaben 

und Beiträge auf der Website oder in sozialen Medien stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot 

dar.

2.2 Bei individuellen Bestellungen kommt der Vertrag zustande, sobald der Kunde das konkrete Angebot 

von Siass innerhalb der dort genannten Frist in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, oder 

über die Annahmefunktion im Lexware-Kundencenter annimmt. Eine ausdrückliche Auftragsbestätigung 

durch Siass steht der Annahme gleich.

2.3 Im Onlineshop gibt der Kunde mit Absenden der Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Siass kann 

dieses Angebot durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Versand der Ware annehmen.

2.4 Individuelle Tortenbestellungen sollten spätestens zehn Kalendertage vor dem gewünschten Liefer- 

oder Abholtermin vollständig abgestimmt sein. Ein Anspruch auf Annahme einer Anfrage oder auf 

Verfügbarkeit zu einem bestimmten Termin besteht erst nach Vertragsschluss.

2.5 Ausführliche Gestaltungskonzepte, Skizzen, Muster, Probedekorationen, technische Entwürfe oder 

Testanfertigungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Sie können gesondert 

berechnet werden.

 

 

3. Leistungsumfang und handwerkliche Einzelanfertigung

3.1 Maßgeblich für Art, Umfang und Ausführung der Bestellung sind das angenommene Angebot, die 

Auftragsbestätigung und die zuletzt in Textform bestätigten Angaben.

3.2 Torten und Dekorationen werden handwerklich und überwiegend als Einzelstücke gefertigt. 

Referenzbilder, Pinterest-Bilder, Skizzen und frühere Arbeiten dienen als gestalterische Orientierung. Eine 

identische Kopie ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und technisch realisierbar vereinbart wurde.

3.3 Geringfügige, handwerklich übliche Abweichungen bei Form, Proportion, Anordnung, Modellierung, 

Oberflächenstruktur und Dekoration stellen keinen Mangel dar, sofern der vereinbarte Gesamteindruck und 

die vereinbarte Funktion erhalten bleiben.

3.4 Angaben zur Anzahl der Portionen sind Planungswerte auf Grundlage einer empfohlenen Stückgröße 

und Schneidweise. Die tatsächlich erzielbare Stückzahl hängt insbesondere vom Anschnitt und der 

Portionsgröße ab.

3.5 Bei natürlichen und saisonalen Zutaten können Farbe, Struktur und Geschmack leicht schwanken. 

Solche rohstoffbedingten Schwankungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Produktart 

eingehalten wird.

3.6 Torten können aus statischen oder dekorativen Gründen nicht essbare Bestandteile enthalten, zum 

Beispiel Tortenstützen, Cakeboards, Drähte, Holzstäbchen, Blumenhalter oder Figurenunterbauten. Diese 

sind vor dem Verzehr vollständig zu entfernen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass auch weitere 

Personen, insbesondere die Location und die für den Anschnitt zuständigen Personen, hierüber informiert 

werden.

 

 

4. Farben, Beschriftungen und digitale Vorlagen

4.1 Die Darstellung von Farben auf Smartphones, Tablets, Monitoren, Kameras und Ausdrucken ist 

technisch abhängig vom jeweiligen Gerät, den Einstellungen, dem Druckverfahren und den 

Lichtverhältnissen. Eine Farbtreue zu digitalen Bildern oder Bildschirmdarstellungen kann deshalb nicht 

zugesichert werden.

4.2 Soll eine Farbe möglichst genau angenähert werden, muss der Kunde rechtzeitig eine physische 

Farbprobe, zum Beispiel ein Stoffmuster oder eine Farbkarte, zur Verfügung stellen. Auch bei einer 

physischen Vorlage ist eine vollkommen identische Farbwiedergabe nicht geschuldet, da 

Lebensmittelfarben je nach Material, Untergrund, Feuchtigkeit, Temperatur und Licht unterschiedlich wirken 

können.

4.3 Leichte Farbveränderungen während Lagerung und Kühlung sowie geringfügige Abweichungen 

innerhalb der Möglichkeiten von Lebensmittelfarben stellen keinen Mangel dar.

4.4 Namen, Daten, Texte und Schreibweisen werden entsprechend der vom Kunden zuletzt freigegebenen 

Vorlage umgesetzt. Der Kunde ist verpflichtet, die Schreibweise vor der Fertigung sorgfältig zu prüfen.

 

 

5. Preise, Kleinunternehmerregelung und Zahlung

5.1 Alle Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine 

Umsatzsteuer ausgewiesen.

5.2 Lieferkosten, Versandkosten, Leihverpackungen, besondere Dekorationen, Blumen, Aufbauten, Drucke 

oder sonstige Zusatzleistungen werden gesondert ausgewiesen, soweit sie nicht ausdrücklich im 

Gesamtpreis enthalten sind.

5.3 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt: Bei Bestellungen unter 200 Euro kann der Betrag 

bei Abholung oder Lieferung bar bezahlt oder vorab überwiesen werden. Bei Bestellungen ab 200 Euro ist 

der Gesamtbetrag spätestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Liefer- oder Abholtermin 

vollständig zu zahlen.

5.4 Ist eine Vorauszahlung vereinbart und geht diese trotz Fälligkeit und angemessener 

Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig ein, darf Siass die weitere Vorbereitung oder Fertigung bis zur 

Zahlung zurückstellen. Dadurch gefährdete Termine können nur im Rahmen der noch verfügbaren 

Kapazitäten eingehalten werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

5.5 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben versandfähige, nicht zum sofortigen Verbrauch bestimmte 

Waren Eigentum von Siass.

5.6 Soweit nicht anders vereinbart, wird nach einer Hochzeitstortenberatung ein individuell gefertigtes 

Verkostungsstück je geplantem Stockwerk bereitgestellt. Bei anschließender Beauftragung ist die 

Verkostung im vereinbarten Gesamtpreis berücksichtigt. Kommt danach keine Bestellung zustande, werden 

10 Euro je angefertigtem Verkostungsstück berechnet.

 

 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden und beigestellte Materialien

6.1 Der Kunde stellt alle für die Fertigung erforderlichen Informationen, Freigaben, Namen, Mengen, 

Allergieangaben, Farbproben, Bilder, Blumen, Cake Topper oder sonstigen Materialien vollständig und zu 

den vereinbarten Terminen bereit.

6.2 Werden erforderliche Informationen oder Materialien verspätet geliefert, darf Siass die Bestellung auf 

Grundlage des zuletzt bestätigten Stands ausführen. Ist eine Umsetzung dadurch nicht mehr oder nur mit 

Mehraufwand möglich, wird der Kunde informiert; notwendiger, vorab abgestimmter Mehraufwand kann 

zusätzlich berechnet werden.

6.3 Vom Kunden bereitgestellte Blumen, Figuren, Topper, Behälter oder sonstige Gegenstände müssen 

sauber, unbeschädigt und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein. Siass darf Gegenstände ablehnen, 

wenn hygienische, lebensmittelrechtliche, statische oder sicherheitsbezogene Bedenken bestehen.

6.4 Für natürliche Qualitätsmängel, Verfärbungen, Welken oder Schäden an vom Kunden bereitgestellten 

Materialien haftet Siass nur, soweit Siass diese schuldhaft verursacht hat. Dekorationsblumen und sonstige 

nicht ausdrücklich als essbar gekennzeichnete Dekorationen dürfen nicht verzehrt werden.

6.5 Stellt der Kunde Bilder, Texte, Logos, Marken oder sonstige Vorlagen zur Verfügung, sichert er zu, dass 

deren vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Siass darf Aufträge ablehnen oder die 

Nutzung einer Vorlage verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Zulässigkeit bestehen.

 

 

7. Änderungen einer bestätigten Bestellung

7.1 Änderungswünsche zu Geschmack, Größe, Stückzahl, Design, Farbe, Beschriftung, Dekoration, 

Zutaten, Lieferort oder Lieferzeit müssen in Textform mitgeteilt werden.

7.2 Änderungswünsche können bis spätestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Liefer- oder 

Abholtermin berücksichtigt werden, soweit sie technisch möglich sind und die Produktionskapazität dies 

zulässt. Ein Anspruch auf die gewünschte Änderung besteht erst nach Bestätigung durch Siass.

7.3 Änderungen können zu einer Anpassung des Preises führen. Siass teilt einen vorhersehbaren 

Mehrpreis vor der Umsetzung mit.

7.4 Nach Ablauf der Änderungsfrist besteht kein Anspruch mehr auf Änderungen. Die Bestellung wird dann 

nach dem zuletzt bestätigten Stand gefertigt. Eine Verringerung des Auftragsumfangs oder des 

Auftragswerts gilt insoweit als Teilstornierung und richtet sich nach Ziffer 8.

 

 

8. Vertraglich eingeräumte Stornierung und Terminverlegung

8.1 Soweit bei individuell gefertigten oder schnell verderblichen Waren kein gesetzliches Widerrufsrecht 

besteht, räumt Siass dem Kunden freiwillig die nachfolgende Möglichkeit zur Stornierung ein. Die 

Stornierung muss in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei Siass.

8.2 Geht die Stornierung mindestens zehn volle Kalendertage vor dem vereinbarten Liefer- oder 

Abholtermin ein, ist sie kostenfrei.

8.3 Geht die Stornierung neun bis fünf Kalendertage vor dem vereinbarten Termin ein, werden 50 Prozent 

des vereinbarten Waren- und Leistungspreises als pauschalierter Schadensersatz berechnet.

8.4 Geht die Stornierung vier oder weniger Kalendertage vor dem vereinbarten Termin oder erst am Termin 

selbst ein, werden 100 Prozent des vereinbarten Waren- und Leistungspreises berechnet, soweit keine 

ersparten Aufwendungen oder anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten bestehen. Nicht angefallene 

variable Lieferkosten werden nicht berechnet.

8.5 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein 

wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Siass bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich 

entstandenen Schadens vorbehalten. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den geschuldeten Betrag 

angerechnet.

8.6 Eine Terminverlegung gilt grundsätzlich als Stornierung des ursprünglichen Termins und als neue 

Bestellung. Kann Siass die Bestellung ohne wesentlichen Mehraufwand auf einen verfügbaren Ersatztermin 

verschieben, kann abweichend hiervon eine individuelle Vereinbarung in Textform getroffen werden. Ein 

Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.


 

9. Lieferung und Übergabe an Veranstaltungsorte

9.1 Eine Lieferung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Lieferadresse, Ansprechpartner, 

Zufahrt, Übergabeort und ein etwaiges Zeitfenster ergeben sich aus dem Angebot oder der 

Auftragsbestätigung.

9.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Lieferadresse erreichbar ist, eine empfangsberechtigte Person 

anwesend ist und bei kühlpflichtiger Ware eine geeignete, freie und zugängliche Kühlung vorhanden ist. 

Verzögerungen durch fehlenden Zugang, fehlende Ansprechpartner oder ungeeignete Kühlmöglichkeiten 

können zu angemessenen, tatsächlich entstehenden Mehrkosten führen.

9.3 Bei Lieferungen an Hochzeitslocations, Eventlocations, Gastronomiebetriebe oder sonstige 

Veranstaltungsorte gilt die Ware als ordnungsgemäß übergeben, sobald sie an den vom Kunden benannten 

oder erkennbar empfangsberechtigten Ansprechpartner übergeben und – soweit vereinbart und vorhanden 

– in der vorgesehenen Kühlung der Location abgestellt wurde.

9.4 Bis zu dieser Übergabe ist Siass für die ordnungsgemäße Lieferung und Kühlung verantwortlich. Nach 

der Übergabe liegen Lagerung, Kühlung, innerbetrieblicher Transport, Aufbau, Präsentation, Anschnitt und 

Ausgabe im Verantwortungsbereich des Kunden beziehungsweise der Location.

9.5 Sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, umfasst eine Lieferung nicht den Aufbau auf dem 

Tortentisch, das Anbringen kundenseitig bereitgestellter Dekorationen vor Ort, das Anschneiden, 

Portionieren oder Servieren.

9.6 Ist bei der Anlieferung keine geeignete Kühlmöglichkeit vorhanden, darf Siass die Einlagerung 

verweigern und die Ware an eine empfangsberechtigte Person übergeben oder nach Abstimmung wieder 

mitnehmen. Hierdurch entstehende zusätzliche Aufwendungen können berechnet werden, soweit der 

Kunde die fehlende Übergabemöglichkeit zu vertreten hat.

9.7 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang. Als vom Kunden benannter 

Dritter kann insbesondere das zur Entgegennahme befugte Personal einer Veranstaltungslocation gelten.

 

 

10. Abholung, Transport und Lagerung nach der Übergabe

10.1 Bei Abholung ist die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Abholort entgegenzunehmen. 

Der Kunde hat für einen geeigneten, ebenen, rutschfesten und ausreichend großen Transportplatz zu 

sorgen.

10.2 Kühlpflichtige Ware ist nach der Übergabe grundsätzlich bei etwa 3 bis 5 °C, vor direkter 

Sonneneinstrahlung, Wärme, Feuchtigkeit und starken Gerüchen geschützt aufzubewahren, soweit keine 

abweichenden Hinweise erteilt werden.

10.3 Torten sind möglichst waagerecht, erschütterungsarm und nicht auf einem schrägen oder 

nachgiebigen Fahrzeugsitz zu transportieren. Für Schäden, die nach der Übergabe durch unsachgemäßen 

Transport, Wärme, fehlende Kühlung, Umsetzen oder sonstige Einwirkungen entstehen, haftet Siass nur, 

wenn Siass diese Schäden zu vertreten hat.

10.4 Verspätete Abholung kann die Produktqualität beeinträchtigen. Siass bewahrt die Ware nur im 

Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten auf. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

10.5 Werden Styroporboxen, Transportbehälter, Platten, Gestelle oder sonstige Gegenstände leihweise 

überlassen, bleiben sie Eigentum von Siass und sind spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen sauber 

und vollständig zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei schuldhaftem Verlust oder 

schuldhafter Beschädigung kann der tatsächliche Wiederbeschaffungs- oder Reparaturaufwand berechnet 

werden.

 

 

11. Frische, Haltbarkeit und Verzehr

11.1 Frischwaren werden für den vereinbarten Abhol-, Liefer- oder Veranstaltungstermin hergestellt. Sie 

sind entsprechend den mitgeteilten Kühl- und Verzehrhinweisen zu lagern und möglichst zum 

vorgesehenen Termin zu verzehren.

11.2 Nach dem Anschnitt, längerer Standzeit außerhalb der Kühlung oder einer Unterbrechung der 

Kühlkette kann die Haltbarkeit deutlich verkürzt sein. Der Kunde ist für die Einhaltung der 

lebensmittelgerechten Lagerung nach der Übergabe verantwortlich.

11.3 Bei Veranstaltungen im Freien oder hohen Temperaturen hat der Kunde einen schattigen, kühlen und 

standsicheren Aufstellort zu gewährleisten. Wärmebedingte Veränderungen nach der Übergabe stellen 

keinen Mangel dar, soweit sie nicht auf einer Pflichtverletzung von Siass beruhen.

 

 

12. Allergene, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsformen

12.1 Der Kunde muss Allergien, Unverträglichkeiten und sonstige besondere Anforderungen vor 

Vertragsschluss vollständig und eindeutig mitteilen. Siass bestätigt, ob und in welchem Umfang eine 

Umsetzung möglich ist.

12.2 In der handwerklichen Backstube werden unter anderem glutenhaltiges Getreide, Milch, Eier, 

Schalenfrüchte, Erdnüsse, Soja und weitere kennzeichnungspflichtige Allergene verarbeitet. Trotz 

sorgfältiger Reinigung und getrennter Arbeitsabläufe können unbeabsichtigte Spuren und Kreuzkontakte 

nicht vollständig ausgeschlossen werden.

12.3 Für Personen mit schweren Allergien, Zöliakie oder einer medizinisch erforderlichen vollständigen 

Allergenfreiheit ist die Herstellung nur geeignet, wenn Siass dies für den konkreten Auftrag ausdrücklich 

bestätigt. Eine allgemein allergenfreie Produktionsumgebung besteht nicht.

12.4 Bezeichnungen wie „vegan“, „laktosefrei“ oder „glutenfrei“ beziehen sich, soweit nicht anders 

vereinbart, auf die bewusst eingesetzten Zutaten beziehungsweise die Rezeptur. Eine Freiheit von 

unbeabsichtigten Spuren kann nur zugesichert werden, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.

12.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von Siass bereitgestellten Allergen- und Produktinformationen 

an Gäste, Location und ausgebendes Personal weiterzugeben.

 

 

13. Gewährleistung und Reklamationen

13.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

13.2 Der Kunde sollte die Ware bei Übergabe auf erkennbare Abweichungen, Transportschäden und 

Vollständigkeit prüfen. Offensichtliche Beanstandungen sollten möglichst unverzüglich und vor dem 

Anschnitt oder Verzehr mit aussagekräftigen Fotos mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und 

gegebenenfalls Abhilfe möglich ist. Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch diese Empfehlung 

nicht eingeschränkt.

13.3 Die in diesen AGB beschriebenen, handwerklich, technisch oder rohstoffbedingt üblichen 

geringfügigen Abweichungen stellen keinen Mangel dar, wenn die vereinbarte Beschaffenheit und der 

vereinbarte Verwendungszweck im Wesentlichen eingehalten sind.

13.4 Veränderungen oder Schäden, die erst nach der Übergabe durch Dritte, unsachgemäße Lagerung, 

Transport, Hitze, Feuchtigkeit, eigenmächtige Umbauten oder die Entfernung statisch notwendiger 

Bestandteile entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Siass.

 

 

14. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

14.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit 

kein gesetzlicher Ausschluss greift.

14.2 Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind 

und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Kunden maßgeblich ist oder die 

eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft 

insbesondere individuell gestaltete Torten, personalisierte Backwaren, individuell angefertigte Cake Topper, 

Beschriftungen, Figuren, Drucke und Sonderanfertigungen.

14.3 Ein Widerrufsrecht besteht außerdem nicht bei Waren, die schnell verderben können oder deren 

Verfallsdatum schnell überschritten würde (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dies betrifft insbesondere frische 

Torten, Sahneprodukte, Desserts und sonstige Frischwaren.

14.4 Für nicht personalisierte und nicht schnell verderbliche Waren sowie gegebenenfalls für Gutscheine gilt 

die gesondert zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung. Eine technisch bereitgestellte Widerrufsfunktion, 

etwa im Lexware-Kundencenter, begründet kein Widerrufsrecht, wenn dieses für den konkreten Vertrag 

gesetzlich ausgeschlossen ist.

14.5 Die freiwillige vertragliche Stornierungsmöglichkeit für individuelle Bestellungen richtet sich unabhängig 

vom gesetzlichen Widerrufsrecht nach Ziffer 8.

 

 

15. Haftung

15.1 Siass haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für 

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem 

Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Siass nur für den 

vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die 

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der 

Kunde regelmäßig vertrauen darf.

15.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die 

vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und 

Erfüllungsgehilfen von Siass.

15.4 Die Haftungsregelungen ändern nichts an den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und gelten nicht, 

soweit zwingendes Recht entgegensteht.

 

 

16. Unvorhersehbare Ereignisse, Krankheit und Nichtverfügbarkeit

16.1 Wird die Herstellung oder Lieferung durch ein von Siass nicht zu vertretendes, bei Vertragsschluss 

nicht vorhersehbares Ereignis wesentlich erschwert oder unmöglich, insbesondere durch schwere 

Erkrankung, Unfall, behördliche Maßnahmen, längerfristigen Strom- oder Kühlungsausfall, Naturereignisse 

oder vergleichbare Umstände, informiert Siass den Kunden unverzüglich.

16.2 Soweit zumutbar, kann Siass nach Abstimmung eine gleichwertige Ersatzlösung, einen Ersatztermin 

oder die Einschaltung eines geeigneten Ersatzbetriebs anbieten. Eine Verpflichtung des Kunden zur 

Annahme einer wesentlich abweichenden Lösung besteht nicht.

16.3 Ist die Leistung endgültig unmöglich oder wird der Vertrag aus einem sachlich gerechtfertigten Grund 

beendet, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich erstattet. 

Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 15 und den gesetzlichen Vorschriften.

16.4 Werden einzelne Zutaten oder Dekorationselemente kurzfristig und unvorhersehbar nicht verfügbar, 

stimmt Siass wesentliche Änderungen mit dem Kunden ab. Geringfügige, gleichwertige Anpassungen sind 

zulässig, soweit sie den vereinbarten Charakter der Bestellung nicht beeinträchtigen und für den Kunden 

zumutbar sind.

 

 

17. Fotos, Designs und Nutzungsrechte

17.1 Von Siass geschaffene Entwürfe, Fotos, Texte und Gestaltungskonzepte bleiben urheberrechtlich 

geschützt. Eine gewerbliche Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe zur Nachfertigung ist ohne 

Zustimmung nicht gestattet.

17.2 Siass darf die gefertigten Produkte fotografieren und Fotos für Portfolio, Website und soziale Medien 

verwenden, sofern keine Personen und keine personenbezogenen oder eindeutig zuordenbaren 

Veranstaltungsdaten erkennbar sind. Namen, private Fotos, vollständige Daten oder sonstige 

identifizierende Elemente werden nur mit gesonderter Einwilligung veröffentlicht oder vor Veröffentlichung 

unkenntlich gemacht.

17.3 Der Kunde kann der Nutzung auch anonymisierter Produktfotos bis zur Übergabe in Textform 

widersprechen. Aus einem Widerspruch entstehen keine Nachteile für die Bestellung.

 

 

18. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der jeweils aktuellen 

Datenschutzerklärung unter www.siass.store/datenschutzerklarung/. Die Verarbeitung von Bestell- und 

Kontaktdaten erfolgt insbesondere zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags.

 

 

19. Verbraucherstreitbeilegung

Siass ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer 

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

20. Schlussbestimmungen

20.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch 

zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, 

nicht entzogen werden.

20.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches 

Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Siass Gerichtsstand.

20.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der 

übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen 

Regelungen.

20.4 Änderungen dieser AGB gelten nur für künftig geschlossene Verträge, sofern nicht im Einzelfall 

ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

 

Kontakt

Mandy Pfaffinger – Konditorei Siass

Mirskofener Straße 7, 84098 Hohenthann, Deutschland

Telefon: 08784 9676067

E-Mail: office@siass-landshut.de

Website: www.siass.store


 

 

©Siass - Alle Rechte vorbehalten.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.